Das Personalkonzept unseres Vereins basiert auf folgenden Grundlagen:

 

  • Sächsisches Kindertagesstätten-Gesetz,
  • Sächsische Qualifikations- und Fortbildungsverordnung pädagogischer Fachkräfte,
  • Trägerkonzeption.

 

In unseren Einrichtungen wird das pädagogische Personal schlüsselgerecht eingesetzt.

Entsprechend dieser Trägerkonzeption mit ihrem pädagogischen Konzept sind in unseren Einrichtungen technische Mitarbeitende fest angestellt.

Sofern es möglich ist und diese zur Verfügung stehen, unterstützen ehrenamtliche Mitarbeitende auf vielfältige Art und Weise die Arbeit in den Einrichtungen.

Wir verfügen über zwei Mitarbeiterinnen im Bereich der Verwaltung.

In unserem Verein ist kein Geschäftsführer angestellt. Der Vorstand arbeitet ehrenamtlich.

Alle angestellten Mitarbeitenden verfügen über Arbeitsverträge mit der entsprechenden Stellenbeschreibung.

Ergänzt werden diese durch Dienstanweisungen.

Die arbeitsvertraglichen Rahmenbedingungen richten sich nach dem Arbeitsgesetzbuch. Die Entlohnung unserer Mitarbeitenden orientiert sich am gültigen Tarif für den öffentlichen Dienst.

Zusammenarbeit des Personals

 

Die Zusammenarbeit des Personals erfolgt auf folgenden Ebenen:

  • In den Einrichtungen,
  • durch personelle Unterstützung bei Personalengpässen,
  • in der Beratung der Leitenden,
  • in der Vorstandssitzung (öffentlich und nicht öffentlich)
  • in übergreifenden, Themen gebundenen Arbeitsgruppen
  • in der jährlichen Mitarbeitendenversammlung …,

 

ergänzt durch das jährliche Sommerfest für alle angestellten und ehrenamtlichen Mitarbeitenden unseres Vereins.

Personalentwicklung

 

Damit die Mitarbeitenden in unseren Einrichtungen ihre Aufgaben in hoher Qualität erfüllen können

  • haben wir den Anspruch, dass sich unsere Mitarbeitenden in ihrem Arbeitsbereich wohl fühlen,
  • haben alle Mitarbeitenden die Verpflichtung und die Möglichkeit regelmäßiger Fortbildung,
  • erfolgt halbjährlich ein Fachaustausch zwischen den Einrichtungen,
  • werden jährliche Zielvereinbarungsgespräche geführt,
  • besteht immer die Möglichkeit zu Mitarbeitendengesprächen auf unterschiedlichen Ebenen (mit den Leitenden, mit Vorstandsmitgliedern, mit der Verwaltung,
  • existieren betriebsärztliche Angebote
  • gibt es Maßnahmen zur Altersvorsorge.

 

Mitarbeitenden-Umfragen leisten ihren Beitrag zur Einschätzung des Befindens der Angestellten.

In unserem Verein gibt es keinen Betriebsrat als Mitarbeiter-Vertretung.

Alle Mitarbeitenden haben die Möglichkeit, Mitglied des KiK e.V. zu werden. Durch ihre Mitgliedschaft ist es möglich, die Arbeit des Vereins zu unterstützen, Entscheidungen mit zu treffen.