Das pädagogische Konzept

Jeder Mensch, schon als Kind, soll als ein notwendiges, wesentliches Glied der Menschheit erkannt,
anerkannt und gepflegt werden …

Friedrich Fröbel

Diese Forderung finden wir aktuell im SGB VIII / Recht auf Erziehung, Elternverantwortung / Jugendhilfe wieder.

Der KiK e.V. nimmt als freier Träger der Jugendhilfe seine daraus abgeleiteten Aufgaben verantwortlich war. Dafür ist eine kontinuierliche Evaluation unserer Arbeit unerlässlich.

Die Fröbel – Pädagogik

 

Die Einrichtungen des KiK e.V. arbeiten nach dem pädagogischen Ansatz Friedrich Fröbels. Die Basis des Erziehungskonzeptes Fröbels ist die Anerkennung jedes Menschen, der gesamten Menschheit, die Anerkennung der Natur und jeglicher Kultur (vgl. Grundsätze der International Froebel Society Deutschland).

 

Grundlage für die Sicherung einer ganzheitlichen und individuellen Bildung, Erziehung und Betreuung unserer Kinder sind die

 

  • aktive Umsetzung des Sächsischen Bildungsplanes,
  • die Gewährleistung einer allseitigen Bildung und Erziehung,
  • die Berücksichtigung von individuellen Stärken und Schwächen jedes einzelnen Kindes,
  • die kontinuierliche Entwicklungsdokumentation. 

Das freie selbsttätige Spiel unserer Kinder in den Räumen und im Außengelände nimmt die größte Zeit des Tages ein. Dabei ist uns die „Spielpflege“ in einem gegebenen Rahmen durch die Erwachsenen besonders wichtig.

Unser Spielmaterial basiert auf dem Spiel- und Beschäftigungsmittelsystem Friedrich Fröbel` s. Es wird ergänzt durch vielfältige neuzeitliche Spielmittel und Materialien entsprechend der aktuellen Themen unserer Kinder. Dabei wird auf ein Überangebot an Spielmaterial verzichtet.

 

Unsere Erzieherinnen

 

  • sehen jedes Kind von Beginn an als einen vollwertigen, selbsttätigen Menschen,
  • achten die Rechte und die individuelle Selbstentwicklung der ihnen anvertrauten Kinder,
  • begleiten die Kinder im Tageslauf und reglementieren nicht,
  • pflegen und fördern das Spiel als Haupttätigkeit der Kinder,
  • unterstützen die Entwicklung und das Lernen der Kinder in allen Bildungsbereichen, schaffen dabei immer wieder neue Möglichkeiten für Selbstbildungsprozesse,
  • nutzen das „begleitende Wort“ zur Entwicklung sprachlicher, kommunikativer und sozialer Fähigkeiten
  • erleben mit unseren Kindern bewusst die Vorgänge in der Natur (z.B. Gärten der Kinder)
  • setzen Musik und Bewegung in vielfältigster Weise im Tageslauf ein.

  

Unser pädagogisches Konzept und dessen Umsetzung in der täglichen Arbeit verfolgt das Ziel, die uns anvertrauten Kinder im Lebensbereich bis zur Schule in ihren Bildungsprozessen optimal zu unterstützen und ihnen einen möglichst reibungslosen Übergang in die Schule zu ermöglichen.

Elternmitwirkung

 

 

Durch transparente pädagogische Arbeit in allen Einrichtungen erhalten die Eltern Einblick in unser tägliches (Er-) Leben mit den Kindern.

Dabei ist uns eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Familien der uns anvertrauten Kinder sehr wichtig.

Ein Elternrat wird in regelmäßigen Abständen gewählt und arbeitet eng mit dem Team des Kindergartens/Kinderhauses zusammen. Beide Partner informieren sich gegenseitig über Vorhaben u.ä.

Die Gründung eines Fördervereins in den einzelnen Einrichtungen des KiK e.V. ist möglich. Die Gestaltung der Zusammenarbeit liegt in der Verantwortlichkeit der jeweiligen Einrichtung.

Anliegen des Trägers werden bei Bedarf im Kita-Ausschuss besprochen, der aus Teamvertretern und Elternvertretern aller Einrichtungen zusammengesetzt ist.

Die Gestaltung der behutsamen Eingewöhnungszeit erfolgt in enger Absprache mit den Eltern.

Die Information der Eltern zum Entwicklungsstand ihres Kindes erfolgt in regelmäßigen Entwicklungsgesprächen auf Grundlage der erfolgten Beobachtung und Dokumentation.

Unsere Familien unterstützen die Arbeit der Einrichtung auf vielfältige Weise. Eigenleistungen sind im Betreuungsvertrag vereinbart (gegenwärtig 12 Stunden / Jahr mit Geschwister-Staffelung).

Zusammenarbeit mit den Grundschulen

 

 

Den Übergang vom Kindergarten in die Grundschule möchten wir für unsere Kinder und ihre Familien so gleitend wie möglich gestalten, indem wir sie auf die kommenden Herausforderungen bestmöglich vorbereiten.

Es ist unser Anliegen, den schulpflichtigen Kindern und ihren Familien den Übergang zur Schule vor allem in dem Gefühl des erwartungsvollen, freudigen und angstfreien Ankommens im neuen Lebensabschnitt zu ermöglichen.

Voraussetzungen dafür sind u. a. eine rechtzeitige, ausreichende und transparente Information der Familien, die Anerkennung ihrer bisher geleisteten Erziehungsarbeit.

 

Die Zusammenarbeit zwischen Kindergärten und Grundschule wird in einem regelmäßig zu aktualisierendem, verbindlichen Kooperationsvertrag vereinbart.

Der Vertrag beinhaltet u.a. den regelmäßigen Besuch der Kinder im letzten Kindergartenjahr in der Grundschule.

Die Kinder bekommen die Möglichkeit, Lehrer und Schüler kennen zu lernen und Unterrichtsstunden zu besuchen.

Zwischen den Erzieherinnen und den Grundschullehrern findet ein regelmäßiger fachlicher Austausch statt.

Formen der Kooperation, die unter den jeweiligen Bedingungen verändert und ergänzt werden können, sind :

  • Gespräche und Erfahrungsaustausch,
  • Hospitationen,
  • Austausch schriftlicher Informationen,
  • gemeinsame Fortbildungsveranstaltungen,
  • gemeinsame Spielnachmittage,
  • gegenseitige Ausleihe von Medien und Materialien.

 

 

Die Zusammenarbeit mit Praktikanten

 

 

In den Einrichtungen des KiK e.V. besteht für Schüler, Auszubildende und Studenten, insbesondere für pädagogische Berufe, die Möglichkeit, Praktika zu absolvieren.

Sie werden von den Erzieherinnen und Praktikantenanleitern verantwortungsvoll begleitet und haben Gelegenheit, sich mit der Fröbel-Pädagogik vertraut zu machen.

Die Zusammenarbeit wird durch Praxisverträge mit der jeweiligen Ausbildungsstätte geregelt.

Unsere Zusammenarbeit mit Praktikanten, vor allem im Rahmen der Erzieher-Ausbildung, ermöglicht uns, an der Ausbildung künftiger Mitarbeiter mitzuwirken.

Ergänzung

 

Sicherung der Rechte der Kinder in unseren Einrichtungen durch geeignete Verfahren der Beteiligung sowie der Möglichkeit der Beschwerde in persönlichen Angelegenheiten

 

„Jeder Mensch, schon als Kind, soll als ein notwendiges wesentliches Glied der Menschheit erkannt, anerkannt und gepflegt werden …“ ( Friedrich Fröbel ). 

Unsere Kinder in ihrer jeweiligen Lebens- und Entwicklungssituation eignen sich ihre Welt durch eigene Tätigkeit an. Spielen, Probieren, Experimentieren … setzen Aneignungsprozesse in Gang. Wir beobachten, motivieren, begleiten diese Prozesse, ohne vorzuschreiben oder zu reglementieren.

Unsere tägliche Arbeit orientiert sich vorbehaltlos an dem Wissen, dass Kinder keine „unfertigen Erwachsenen“ sind, sondern Menschen in einem besonderen Entwicklungsabschnitt ihres Lebens, der Kindheit vor der Schule ⇒ Vorschulkinder.

Wir stehen unseren Kindern als wertschätzender, begleitender, zuverlässiger Partner zur Verfügung, um ein sicheres Beziehungsnetz zu erreichen. Das Miteinander wird durch notwendige Regeln unterstützt, die unseren Kindern Sicherheit und Verlässlichkeit bieten.

Die inhaltliche und organisatorische Gestaltung des Tageslaufes in unseren Einrichtungen basiert auf der Grundlage des Bundeskinderschutzgesetzes / der Rechte eines jeden Kindes:

  • Befriedigung der Grundbedürfnisse ( Essen, Schlafen/Ruhen, Zuwendung, soziale Kontakte..),
  • zu spielen, sich auszuprobieren und zu experimentieren,
  • der vorbehaltlosen Akzeptanz als Kind,
  • Möglichkeit der Auseinandersetzung mit Kindern und Erwachsenen und partnerschaftlicher Beziehungen zu ihnen,
  • Beteiligung, Mitbestimmung,
  • freie Meinungsäußerung (verbal bzw. durch Körpersprache)
  • selbstbewusste, verantwortungsbewusste, engagierte Bezugsperson/en,
  • Akzeptanz des eigenen, individuellen Entwicklungsprozesses mit eigenem Tempo,
  • Hilfe bei der Verarbeitung von Eindrücken und Erlebnissen,
  • Umgang mit Gefahren lernen,
  • Konsequenzen des eigenen Handelns erfahren,

Die Beteiligung unserer Kinder ergibt sich aus unserer Akzeptanz, dass die Kinder die Akteure ihrer eigenen Entwicklung sind.

Beispiele für die Möglichkeit der Beteiligung in unseren Häusern sind:

  • Einrichtung und Gestaltung des Gruppenraumes,
  • Regeln in der Kindergruppe,
  • Gestaltung des Tageslaufes,
  • Planung von Unternehmungen,
  • Zubereitung einzelner Mahlzeiten,
  • Vortragen von Ideen und Wünschen, Beschwerden
  • Einbringen eigener Themen,
  • Mitbringen von Spielzeug (Spielzeugtag), Büchern, Tonträgern,
  • Gestaltung des Kindergeburtstages,
  • Patenschaften für neu aufgenommene Kinder in der Kindergartengruppe.

Der Grad der Beteiligung und Mitbestimmung erhöht sich mit dem Alter unserer Kinder.

 

In unseren FRÖBEL-Einrichtungen finden folgende Möglichkeiten und Methoden

zur Äußerung von Beschwerden Anwendung:

 

  • Grundsätzlich ist jeder (Kinder, Eltern, Mitarbeiter) angehalten, sich bei eigenem Bedarf zu seinen Befindlichkeiten zu äußern. 
  • Kinder äußern sich zu Sorgen, Problemen, Konflikten… meist sehr spontan.
    • Die Jüngsten ausschließlich durch Körpersprache,
    • die älteren Kinder auch sprachlich, so dass darauf eingegangen werden kann.
  • Beobachten Fachkräfte, dass sich Kinder nicht wohl fühlen – Sorgen, Probleme, Konflikte „mit sich herum tragen,
    • werden die Kinder darauf hin angesprochen, um ihnen die Möglichkeit zu geben, Hilfe bei der Lösung zu erfahren.
    • Bei Bedarf werden beteiligte Mitarbeiter bzw. die Eltern hinzugezogen.
  • Kinder bitten ihre Eltern um ein gemeinsames Gespräch mit der Erzieherin, Leiterin oder anderen Beteiligten, um Beschwerden vorzutragen.

Die Möglichkeiten, den Alltag mitzubestimmen sind vielfältig und werden in dieser Konzeption an unterschiedlichen Stellen beschrieben.  

Damit dies gelingen kann, wird der Beobachtung des einzelnen Kindes große Bedeutung beigemessen. 

Mit zunehmendem Alter gewinnen die unterschiedlichsten Gesprächsformen mit einzelnen Kindern oder der gesamten Gruppe an Bedeutung.

 

 

Anett Friedrich/ Vorstand         Andrea Böhme / Vorstand